Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
HWA AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts
Affalterbach, 24. Februar 2022 - Der Vorstand der HWA AG hat vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage um 10 % zu erhöhen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats wird kurzfristig erwartet. Das Grundkapital der Gesellschaft soll hierzu unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von insgesamt 599.191 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien von 5.991.914 Euro um nominal 599.191,00 Euro auf 6.591.105,00 Euro erhöht. Der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll das Eigenkapital der HWA AG stärken.